Pfarrgemeinderat - Gemeinderat
Pfarrgemeinderat und Gemeinderat dienen der Mitwirkung aller Gläubigen am Heilsauftrag der Kirche. Sie sind insbesondere die Organe zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats.
Der Pfarrgemeinderat und die Gemeinderäte dienen dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei.
Grundsätzliche Bestimmungen:
In jeder Pfarrei ist ein Pfarrgemeinderat und in jeder Gemeinde ein Gemeinderat zu bilden, deren Amtszeit jeweils vier Jahre beträgt.
Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das Leben in der Pfarrei. Er wirkt an der Erarbeitung des Pastoralplans der Pfarrei und an dessen Fortschreibung mit, berät über die die Pfarrei betreffenden Fragen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung.
Der Gemeinderat nimmt - unter Beachtung des Pastoralplans und der Belange der Pfarrei - die Verantwortung für die Gemeinde wahr, berät die die Gemeinde betreffenden Fragen, fasst dazu Beschlüsse und trägt für deren Umsetzung Sorge. Die Arbeit der Gemeinderäte der Pfarrei wird - im Sinne des Subsidiaritätsprinzips - durch den Pfarrgemeinderat gefördert und koordiniert.
Die Rechte und Pflichten des Pfarrers bleiben unbeschadet erhalten; die Bestimmungen in dieser Satzung über die Rechte und Pflichten des Pastors gelten entsprechend für den Pfarrer hinsichtlich des Gemeinderates der Gemeinde, die zur Pfarrkirche gehört.
Quelle: Grundsätzliche Bestimmungen in der Satzung für die Gemeinderäte im Bistum Essen
Dem Gemeinderat St. Johannes Evangelist gehören folgende Personen an:
Martina Baier
Sabine Bittscheidt
Ann-Kathrin Bronkalla
Gabriele Bronkalla
Anke Clauß
Peter Deichsel
Sebastian Dören
Wolfgang Dören
Manfred Drüppel
Marco Drüppel
Olaf Hilz
Heiko Schmidt
geborene Mitglieder:
Gemeindereferentin m. K. Claudia Schwab
Dem Vorstand gehören an:
1. Vorsitzender Gabriele Bronkalla
Stellvertreter Wolfgang Dören
Schriftführer Olaf Hilz
Die Sitzungen des Gemeinderates sind grundsätzlich öffentlich. Für bestimmte Themen, kann auch eine Nichtöffentlichkeit festgelegt werden. Diese Tagesordnungspunkte sind dann entsprechend zu kennzeichnen.
Die Termine der einzelnen Gemeinderatsitzungen werden in den Gemeindenachrichten bekannt gegeben.