Die Ehe
„Heute braucht man nicht unbedingt zu heiraten, man kann auch so zusammen leben.“ Das werden Sie schon häufiger gehört haben. Aber es gibt nach wie vor die bewusste Entscheidung junger Leute, öffentlich und verbindlich das gemeinsame Leben zu beginnen. Für Christinnen und Christen ist es wichtig, den Segen Gottes auf dem gemeinsamen Lebensweg zu erfahren. Das Sakrament der Ehe ist das einzige, das nicht von einem Geistlichen gespendet wird. Die Brautleute spenden einander das Ehesakrament mit dem Ja-Wort, das den Bund fürs Leben schließt. Nach katholischer Auffassung ist die Ehe ein unauflöslicher Bund. Das Brautpaar verspricht sich Treue in guten und in schlechten Tagen.
Beim Laterankonzil (1139) wurde die Ehe erstmalig unter die Sakramente eingeordnet. Seitdem setzte sich bei uns der Gedanke durch, dass es eine Ehe ohne Einwilligung beider Partner nicht geben sollte. Besonders junge Frauen gewannen gegenüber ihren Eltern mehr Selbstständigkeit, etwa einen ungeliebten Partner zurückzuweisen.
1875 wurde im deutschen Kaiserreich die obligatorische (verpflichtende) Zivilehe eingeführt. Damit war das alleinige Ehe-schließungsrecht der Kirche aufgehoben. Das nahm aber der kirchlichen Trauung bis weit ins 20. Jahrhundert nichts von ihrer Beliebtheit im Volk. Der Hochzeitstag behielt durch festliche Kleidung und alte Bräuche seine herausragende Stellung. Übrigens trug die Braut auf dem Lande noch bis ins 20. Jahrhundert ein schwarzes Kleid. In den Städten begann sich mit dem Ende des 19. Jahrhunderts das weiße Kleid durchzusetzen.
Häufige Fragen
Welches Pfarramt, welcher Pfarrer ist zuständig?
Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben; ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist natürlich dessen Pfarramt zuständig. Sie können sich aber auch an jeden anderen Seelsorger wenden, zu dem Sie Vertrauen haben.
Welche Unterlagen brauchen wir?
Sie benötigen als katholische Partner einen Taufschein neueren Datums; dieser wird Ihnen vom Pfarramt des Taufortes ausgestellt. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihr Pfarramt gern weiter. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, brauchen einen von der katholischen Kirche anerkannten „Ledigennachweis”, den sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten. Sie können auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Müssen die Trauzeugen katholisch sein?
Bei einer katholischen Trauung sind zwei Zeugen notwendig. Die Trauzeugen sollten sich zum christlichen Glauben bekennen. Rechtlich notwendig ist zur Trauzeugen-schaft ein christliches Bekenntnis nicht. Trauzeugen müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Wozu brauchen wir ein Traugespräch oder eine Ehevorbereitung?
Einige Monate vor Ihrer Hochzeit wird sich der Geistliche mit Ihnen zusammensetzen, um ein Traugespräch zu führen. Die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses stehen dabei im Mittelpunkt. Es sollen auch Ihre Anliegen zur Sprache kommen: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirchlich heiraten? Einen Teil der Gesprächszeit oder ein weiteres Gespräch können Sie auf die Fragen rund um die Form ihrer Feier verwenden.
Ehevorbereitungskurse sind nicht zwingend. Sie haben aber einen ganz besonderen Wert: zusammen mit anderen Paaren, die auf dem Weg zur Trauung sind, und angeleitet von erfahrenen und sachkundigen Mitarbeitern, werden Sie ermuntert und ermutigt, all die vielen wichtigen Fragen zu stellen, die bei der unmittelbaren Hochzeitsvorbereitung oft auf der Strecke bleiben.
Gibt es eine katholische Trauung, wenn ein Partner nicht getauft ist?
Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht christlich (getauft) ist, gibt es eine Trauung. Bei der Auswahl der Gebete und Texte wird Rücksicht auf den ungetauften Partner genommen: er muss keine Texte sprechen, die seinem Gewissen oder seiner Überzeugung widersprechen – allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. Nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Vorgespräch!
Was bedeutet „ökumenisch“ heiraten?
Dass bei Ihrer Hochzeitsfeier Seelsorger beider Konfessionen mitwirken, ist grundsätzlich möglich. Es gibt aber noch keine „Ökumenische Trauung“ als eigenen Ritus. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten. Wenn Sie später Kinder taufen lassen wollen, müssen Sie sich auch für eine Konfession entscheiden. Überlegen Sie, welcher der beiden Partner die stärkere religiöse Bindung hat und später auch die religiöse Erziehung der Kinder hauptsächlich übernimmt.
Wenn Sie sich für die evangelische Kirche entscheiden, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform. Die Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der evangelischen Kirche ohne Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden soll. Die Dispens bekommen Sie durch das katholische Pfarramt in der Regel ohne Probleme.
Kirchliche Trauung auch ohne Standesamt?
Seit Januar 2009 ist eine kirchliche Trauung auch ohne Standesamt möglich. Eine kirchliche Trauung durfte vor diesem Termin erst dann durchgeführt werden, wenn die Ehe zuvor auf dem Standesamt für gültig erklärt worden war. Mittlerweile sind kirchliche Trauung und staatliche Trauung nicht mehr zwingend aneinander gebunden. Man muss aber beachten, dass eine kirchliche Trauung vor dem staatlichen Gesetz nicht als Ehe gilt; alle rechtlichen Konsequenzen entfallen. Wegen dieser Schwierigkeiten wird eine kirchliche Trauung in der katholischen Kirche ohne standesamtliche Ehe nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Können wir die Trauungsfeier mitgestalten?
Natürlich können Sie das, es ist sogar erwünscht! Sie können mitwirken bei der Auswahl von Lesung und Evangelium, von Liedern und Gebeten. Sie können für ansprechende Musik bzw. Musiker sorgen, aus Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis können Sie Lektoren vorschlagen oder jemanden bitten, der die Fürbitten gestaltet und vorträgt. Sie sollten das alles aber mit Ihrem Seelsorger besprechen.
Brautmesse oder Wortgottesdienst?
Beide Gottesdienstformen sind möglich. Wenn beide Partner katholisch sind, bietet sich eine Brautmesse an. Bei konfessionsverschiedenen Ehen ist es eine Frage der Absprache. Sie sollten frühzeitig mit Ihrem Geistlichen sprechen.
Können wir uns unsere Trauungskirche aussuchen?
Eigentlich ist der Pfarrer zuständig, in dessen Pfarre Sie wohnen. Aber er wird keine Einwände haben, wenn Sie eine „besondere“ Kirche ausgesucht haben. Bei dieser Kirche müssen Sie aber sehr frühzeitig um einen Termin nachfragen; außerdem müssen Sie wahrscheinlich Ihren Pastor oder Diakon „mitbringen“.
Können wir auch einen besonderen Ort außerhalb der Kirche für unsere Trauung wählen?
Eine kirchliche Trauung findet in aller Regel im Gotteshaus statt. Trauungen in rein weltlichen Räumen oder in freier Natur (zum Beispiel in Schlössern, Burgen, Restaurants, Leuchttürmen, Hotels, aber auch in profanierten Kirchen und Kapellen) werden in der Regel nicht erlaubt, weil sie für eine katholische Trauung meist nicht passend sind.
Muss die Braut ein weißes Kleid tragen?
Natürlich nicht! Heute unterstreicht es nur die Festlichkeit des Anlasses.
Was kostet eigentlich eine Trauung?
Eine Trauung kostet Sie nur eine geringe Gebühr. Dazu können jedoch Kosten kommen für einen Organisten oder für besonderen Blumenschmuck.